Weniger Rückvergütungen für Weiterbildung

Ohne GAV fallen entsprechende Rückvergütungen für Diplomausbildungen und Seminare weg (Bild: HFB).

Das Hickhack um einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) nimmt ein böses Ende. Nachdem die Gewerkschaften nun auch die Übergangslösung verhindert haben, steht die Branche ohne GAV da. Der Streit zwischen den Sozialpartnern hat auch Auswirkungen auf die HF Bürgenstock.

Christopher Gilb, Luzerner Zeitung - 24.12.2020
 

Seit über 75 Jahren werden an der höheren Fachschule Bürgenstock des Verbands Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) Weiterbildungen angeboten. Die Schule auf dem Bürgenstock läuft gut, rund 40 bis 60 Schreinerinnen und Schreiner besuchen durchschnittlich pro Tag einen der Kurse. Doch für 2021 hat Schulleiter Michael Gnos schon einige Abmeldungen erhalten. Und es könnten noch mehr werden, befürchtet er. Denn ab 1. Januar stehen 34000 Schreinerinnen und Schreiner aus 5600 Betrieben in der Schweiz ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) da.

Bestandteil des bisherigen GAV war der von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite finanzierte sogenannte Vollzugskostenbeitrag der Zentralparitätischen Berufskommission ZPK. Mitarbeitende, die dem GAV der Schreinerbranche unterstellt waren, profitierten bei einer Weiterbildung von Rückvergütungen aus diesem Gefäss. «Die Fachmonteurausbildung wird so beispielsweise hälftig finanziert, die zum Projektleiter zu einem Drittel», erklärt Gnos. Geld, das den Weiterbildungswilligen ohne GAV fehlt. «Und ein grosser Preisnachlass unsererseits ist leider nicht möglich, denn unsere Kurspreise sind grundsätzlich möglichst kostendeckend ausgelegt.»

Knackpunkt Vorruhestandsmodell

Doch wie konnte es überhaupt dazu kommen, dass sich nun Weiterbildungsstätten Sorgen um ihre Zukunft machen müssen? Grund ist ein Zerwürfnis zwischen den Sozialpartnern der Schreinerbranche – weshalb diese nun erstmals seit neun Jahren ohne GAV dasteht. Drei Jahre lang hatten die Gewerkschaften Unia und Syna sowie der VSSM über einen neuen Vertrag verhandelt. Vorgesehen war auch ein sogenanntes Vorruhestandsmodell, mit dem Ziel ältere Arbeitnehmer länger in der Schreinerbranche beschäftigen zu können. Sie hätten entweder fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung ihr Pensum reduzieren oder aber zwei Jahre früher in Rente gehen können und eine Überbrückungsrente von 60 Prozent erhalten. Die Leistungen wären durch je 0,9 Lohnprozente von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert worden.

An ihrer Delegiertenversammlung Mitte November sagten die Delegierten des VSSM zwar zum GAV deutlich Ja, aber zum Vorruhestandsmodell mit über 80 Prozent Nein. «Für viele unserer Mitglieder hat wohl die fehlende Freizügigkeit gegen das Vorruhestandsmodell gesprochen, dass also jene Schreiner, die irgendwann den Beruf wechseln, von dem einbezahlten Geld nichts zurückbekommen», kommentiert Verbandsdirektor Mario Fellner das Ergebnis. Aber insgesamt sei wohl, so Fellner weiter, das Coronajahr auch nicht geeignet gewesen, um über eine zusätzliche finanzielle Belastung für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer abzustimmen. Er kritisiert nun in einer Mitteilung, dass wegen der fehlenden Zustimmung zum Vorruhestandsmodell die Gewerkschaften gleich den ganzen GAV ablehnen und damit die Weiterbildungsfinanzierung aufs Spiel setzen würden. «Zudem öffnet der vertraglose Zustand Tür und Tor für ausländische Unternehmer, welche nun ohne Rücksicht auf Mindestlöhne und Arbeitsbedingungen im Schweizer Markt tätig sein können».

Ganz anders sieht es die Gewerkschaft Unia. «Wir wurden vom Verband hintergangen», sagt der zuständige Branchensekretär Kaspar Bütikofer auf Anfrage. Der ursprünglich geplante GAV sei ein klassischer Kompromiss gewesen. Die Gewerkschaften seien den Arbeitgebern bei der Flexibilität der Arbeitszeiten entgegengekommen und diese dafür den Gewerkschaften beim Vorruhestandsmodell. «Unsere Leute haben dann auch zum ganzen Paket Ja gesagt», sagt Bütikofer, «doch die Arbeitgeber haben dieses aufgespalten und wollen nun nur jenen Teil nehmen, der ihnen passt. Das geht natürlich nicht.» Die Verbandsspitze habe dieses Resultat mutwillig provoziert, findet er. Inhaltliche Kritik am Vorruhestandsmodell, etwa wegen der fehlenden Freizügigkeit, will er nicht gelten lassen: «Offenbar machen sich die Schreinermeister mehr Sorgen um Leute, die mit 25 den Beruf wechseln und Polizist werden, als um jene, die diesem ein ganzes Leben lang treu bleiben.»

Zukunft des GAV ist ungewiss

Verbandsdirektor Fellner bestreitet, das Abstimmungsresultat «mutwillig provoziert» zu haben. «Da es sich beim Vorruhestandsmodell um ein neues Geschäft gehandelt hat, haben unsere Statuten eine separate Abstimmung vorgegeben.» Auch aus Sicht der Verbandsspitze sei der neue GAV ausgewogen gewesen. Doch für so ein neues Modell wie die Vorruhestandsregelung brauche es viel Überzeugungsarbeit bei den Mitgliedsbetrieben. «Wir haben unser Bestes gegeben und beispielsweise Artikel in der Schreinerzeitung geschaltet, aber wegen Corona konnte die Delegiertenversammlung nur schriftlich durchgeführt werden, das war sicher ein Nachteil.» Fellner sieht den Ball nun bei den Gewerkschaften.

Bereits vor der Abstimmung hätten die Vertragspartner, um den vertragslosen Zustand zu vermeiden, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vorsorglich die Verlängerung des aktuellen GAV für ein Jahr beantragt. «Dies würde uns Zeit geben, eine neue Lösung ohne Vorruhestandsmodell auszuarbeiten», so Fellner. Doch diese Verlängerung hätten die Gewerkschaften abgelehnt. Als Grund vermutet Fellner, dass die Gewerkschaften derzeit Vorruhestandsmodelle in vielen Branchen durchsetzen wollen und es deshalb nicht akzeptieren können, in einer Branche nachzugeben.

Gewerkschafter Bütikofer entgegnet: «Wir waren bereit, den jetzigen GAV um ein Jahr zu verlängern und dem Verband mehr Zeit zu geben, aber eine entsprechende Vereinbarung wurde vom Verband nie unterschrieben.» Er sieht den Ball beim Verband. «Sie müssen ihren Mitgliedern offen und transparent sagen, dass der GAV kein Wunschkonzert ist, und über das ganze Verhandlungspaket abstimmen lassen.»

Doch, ob es dazu kommt, ist fraglich. Denn gemäss Mario Fellners Einschätzung ist «das Vorruhestandsmodell aufgrund des klaren Abstimmungsergebnisses der Delegierten in nächster Zeit wohl leider kein Thema mehr.»

Unser Schulleiter Michael Gnos im Beitrag auf Tele 1 vom 05.01.2021

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