Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

Diese AGB sind integrierter Bestandteil der Verträge zwischen der Höheren Fachschule Bürgenstock (HFB) und ihren Teilnehmenden und kommen bei jedem Angebot der HFB zur Anwendung. Es gelten diejenigen AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuell sind. Besondere, schriftlich festgehaltene Bestimmungen und schriftliche Vereinbarungen mit Teilnehmenden in Bezug auf Sonderkonditionen beim Kursbesuch gehen diesen AGB vor. Die HFB behält sich das Recht vor, die AGB zu ändern. Änderungen der jeweils geltenden AGB werden den Teilnehmenden in geeigneter Form zugestellt (unter agb.hfb.ch).

2 Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Preisbasis

Die Anmeldung hat schriftlich mit dem Anmeldeformular (print oder online) zu erfolgen. Mit dem Eingang der Anmeldung kommt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer und der HFB betreffend der Kursteilnahme zustande.

Die Anzahl der Plätze in den Veranstaltungen ist begrenzt. Die Anmeldungen werden unter Vorbehalt spezifischer Aufnahmeverfahren in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Kurskosten werden mit der Einladung in Rechnung gestellt und sind grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung zu bezahlen. Das Nichtbezahlen der Kursgebühr gilt nicht als Abmeldung. Auch bei Angabe einer anderweitigen Rechnungsadresse (z.B. Arbeitgeber) bleiben die Teilnehmenden gegenüber der HFB Schuldner.

Der Anmeldung liegt die Preisbasis des laufenden Jahres zugrunde, Preisänderungen bleiben vorbehalten. Die Kosten für Anreise, Verpflegung und Unterkunft werden von den Teilnehmenden getragen. Umsätze im Bildungsbereich sind gemäss Art. 21 Ziffer 11 MWSTG von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Beratungsleistungen und Firmenschulungen gelten hingegen als steuerbare Leistung und werden entsprechend in Rechnung gestellt.

3 Subventionen (gilt nur für Diplomausbildungen)

Kantonale Beiträge HFSV

Die von der HFB veröffentlichten Brutto-Diplomlehrgangspreise gelten für diejenigen Teilnehmenden, deren stipendienrechtlicher Wohnsitzkanton die Beitragssubventionen im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) in vollem Umfang leistet. Massgeblich für das Verfahren ist das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons». Dieses muss termingerecht korrekt und vollständig ausgefüllt inklusive den verlangten Beilagen eingereicht werden. Werden diese Dokumente nicht oder nicht termingerecht eingereicht, werden die Modulpreise verrechnet, ohne den Abzug der HFSV in Rechnung gestellt.

Bundesbeiträge (Subjektfinanzierung) gültig ab 1.1.2018

Bundesbeiträge erhalten Teilnehmende in Lehrgängen, die zu eidg. Abschlüssen (Berufsprüfung / Höhere Fachprüfung) führen. An der HFB betrifft dies den Lehrgang Schreinermeister mit eidg. Diplom (ab Stufe Berufsprüfung).

4 Kursprogrammänderungen / Kursabsage / höhere Gewalt

Die Kursinhalte sind stets auf Aktualität ausgerichtet. Aus sachlichen bzw. organisatorischen Gründen behält sich die HFB deshalb ohne Angabe von Gründen Änderungen in den Unterrichtsprogrammen, in den Unterrichtsformen, den Unterrichtszeiten bzw. Unterrichtsorten sowie die Zusammenlegung von Klassen vor. Desgleichen behält sich die HFB weiter vor, angekündigte Referenten durch andere zu ersetzen.

Bei ungenügender Anzahl Anmeldungen behält sich die HFB (auch kurzfristig) ausdrücklich die Nichtdurchführung von Kursen vor. In diesem Fall werden bereits einbezahlte Kursgelder zurückerstattet. Bei Unterbelegung eines Kurses behält sich die HFB ebenso vor, den Kurs unter Vorbehalt des Einverständnisses der Teilnehmenden durchzuführen, und zwar entweder mit erhöhter Kursgebühr oder reduzierter Kursdauer / Lektionenzahl.

Die HFB behält sich das Recht vor, den Unterricht im Klassenzimmer zu denselben Konditionen in Fernunterricht umzuwandeln, wenn die Durchführung des Präsenzunterrichts nicht aufrechterhalten werden kann.

Bei einem kurzfristigen Ausfall von Dozierenden oder höherer Gewalt kann die HFB eine Weiterbildung oder eine Unterrichtssequenz kurzfristig ausfallen lassen. Die HFB sorgt dafür, dass die ausgefallene Sequenz wiederholt wird.

Aus den genannten Vorbehalten können die Teilnehmenden gegenüber der HFB keine Entschädigung (Kursgebühren sowie Spesen) geltend machen.

5 Urheberrecht (Copyright) Kursunterlagen

Das Urheberrecht am Inhalt der Schulungsunterlagen (in gedruckter sowie digitaler Form) liegt, sofern keine anderen Quellen genannt sind, bei der Unterrichtsperson. Ohne schriftliche Einwilligung des Urhebers dürfen die Inhalte nur für den privaten Eigengebrauch verwendet werden.

6 Kursausschluss

Die HFB behält sich vor, Teilnehmende aufgrund Nichtbezahlung des Kursgelds und / oder in schwerwiegenden Fällen (wie Ehrverletzung, Belästigung, vorsätzlicher Sachbeschädigung usw.) von einer Veranstaltung auszuschliessen. In solchen Fällen ist das ganze Kursgeld geschuldet (Seminare wie Diplomausbildungen), es erfolgt weder eine anteilsmässige Rückerstattung noch ein Erlass des Kursgelds.

7 Prüfungsreglement

Das Prüfungswesen für Weiterbildungen mit Abschluss ist im Prüfungsreglement der HFB geregelt. Dieses bildet einen integrierten Bestandteil der AGB und regelt auch die verlangte Unterrichtspräsenz sowie das Rekursverfahren.

8 Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Werden im Kursgeld integrierte Leistungen, z. B. Prüfungen, nicht genutzt, so entsteht daraus kein Anrecht auf eine anteilsmässige Rückerstattung. Ebenfalls besteht kein Anspruch darauf, nicht besuchte Lektionen nachzuholen, es wird kein Kursgeld zurückerstattet.

9 Fernbleiben / Abmeldung / Umbuchung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist verbindlich und mit dieser werden die Kurskosten fällig. Ein Seminar, Lehrgang bzw. Lehrgangsblock gilt ab dessen Starttag als angetreten und ist vollumfänglich kostenpflichtig, sofern keine Abmeldung oder Umbuchung stattgefunden hat. Bei Fernbleiben von einer weiterführenden Lehrgangsblockeinheit ohne Abmeldung oder Umbuchung wird die gesamte Kursgebühr fällig. Die HFB empfiehlt den Abschluss einer Annullationskostenversicherung. Ausführliche Informationen sowie Anweisungen für den Abschluss werden mit dem Kursprogramm zugestellt.

Abmeldungen und Umbuchungen

Diese haben schriftlich, im Fall von Diplomlehrgängen per eingeschriebenem Brief, zu erfolgen. Nach erfolgter Einschreibung werden im Fall einer Abmeldung oder Umbuchung folgende Kosten verrechnet:

Seminare

Bei Abmeldung bzw. Umbuchung vor Kursbeginn werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis drei Wochen (21 Tage): CHF 100.00
  • weniger als drei Wochen: 100 % der Kursgebühr
  • bei Stellung eines Ersatzteilnehmers für die gebuchte Durchführung: Kostenlos
     

Diplomausbildungen (Lehrgänge)

Bei Abmeldung bzw. Umbuchung vor Lehrgangs- bzw. Lehrgangsblockbeginn werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • bis acht Wochen (56 Tage): CHF 100.00
  • weniger als acht bis vier Wochen: 15 % des nicht angetretenen Lehrgangs bis zur nächsten Diplomstufe
  • weniger als vier Wochen (28 Tage): 25 % des nicht angetretenen Lehrgangs bis zur nächsten Diplomstufe

Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers für den gebuchten Lehrgang: Kostenlos (unter Vorbehalt der Erfüllung der Voraussetzungen für die angemeldete Diplomstufe und Zulassung durch die HFB, Umbuchungen bereits angemeldeter Teilnehmer gelten nicht als Ersatz). 

Bei Abmeldung bzw. Abbruch nach Lehrgangs- bzw. Lehrgangsblockbeginn werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:

  • 25 % des nicht angetretenen Lehrgangs bis zur nächsten Diplomstufe


Der Lehrgangsrabatt wird nur bei einer Buchung mit Lehrgangsstart ab EFZ und einem lückenlosen Besuch des gesamten Lehrgangs gewährt.

Bei Annullation einer Projektarbeit bzw. Diplomarbeit Techniker HF zwischen Eingabetermin und Themenfreigabe wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 fällig. Nach der Themenfreigabe werden 100 % der Kosten fällig.

Bei Annullation einer Modulprüfung bzw. Diplomprüfung HF bis 30 Tage vor Prüfungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00 verrechnet. Bei Annullationen, die weniger als 30 Tage vor der Prüfung erfolgen, werden 100 % der Kosten fällig.

10 Haftungsauschluss / Versicherung

Jegliche Haftung für entstandene Schäden wird für alle von der HFB organisierten Veranstaltungen (Seminare, Diplomausbildungen, Fachreisen usw.), soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das Benützen der Anlagen der HFB erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die HFB nicht haftbar gemacht werden. Teilnehmende sind selber für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich, insbesondere sind alle Teilnehmenden verpflichtet, sich gegen Unfall zu versichern. Teilnehmende, die in einem bei der SUVA versicherten Betrieb arbeiten oder gearbeitet haben, sind noch während 30 Tagen nach Beendigung des Dienstverhältnisses automatisch versichert. Kursteilnehmende verpflichten sich, auf dem Areal und in den Räumlichkeiten der HFB die jeweiligen aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie Weisungen der HFB (Schutzkonzept) einzuhalten.

Aufgrund des Nichterreichen von Lernzielen oder -erfolg können die Teilnehmenden keine Rückerstattung der Kursgebühren geltend machen.

11 Datenschutz

Die HFB bearbeitet die angegebenen Kontaktdaten mit grösster Sorgfalt. Die Daten werden elektronisch gespeichert und können für eigene Marketingzwecke verwendet werden. Auch werden Klassenlisten erstellt, die den Lehrpersonen und Teilnehmenden der entsprechenden Weiterbildung zur Verfügung stehen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet ohne Einwilligung der betroffenen Personen nicht statt. Die Datenschutzerklärung ist unter Datenschutzrichtlinie abrufbar.

12 Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der HFB ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige aus diesen AGB oder den diesen AGB zugehörigen Verträgen hervorgehende Streitigkeiten ist Wallisellen.

Stand: 1. Oktober 2023

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