Schreinerbranche ab 2022 wieder mit einem GAV

Die Gremien der Verhandlungspartner haben für 2022 grünes Licht für die Gesamtarbeitsverträge im Schreinergewerbe gegeben.

Nach kurzen, intensiven Verhandlungen haben die Gremien des VSSM und der Gewerkschaften grünes Licht für zwei Regelwerke gegeben. Erklärt der Bundesrat diese für allgemeinverbindlich, gelten für die Schreinerbranche 2022 der bisherige Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie ein gegenseitig optimierter arbeitsrechtlicher Übergangs-GAV.

Medienmitteilung VSSM - 24. November 2022
 

Noch vor einem Jahr herrschte grosse Uneinigkeit zwischen den Verhandlungsdelegationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders ein von den Gewerkschaften gefordertes Vorruhestandsmodell für die gesamte Schreinerbranche sorgte letztlich per 1. Januar 2021 für einen vertragslosen Zustand.

Zwei Verträge ausgehandelt

Die Durststrecke ohne gültige Gesamtarbeitsverträge scheint nicht allzu lange zu dauern. Nach Aufforderung durch die VSSM-Delegierten und der Bereitschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter zur Wiederaufnahme der Verhandlungen, konnte in den vergangenen drei Monaten die Regelwerke vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um den bekannten und unbestrittenen GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz. Um diesen per 1. Januar 2022 mit einer Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat einzuführen, braucht es aber auch einen arbeitsrechtlichen GAV. Dieser als Übergangs-GAV 2022 – 2025 vorgesehene Vertrag war ebenfalls bis Mitte Oktober bereit, um ihn den zuständigen Gremien des VSSM und den Gewerkschaften Unia und Syna zur Abstimmung vorzulegen.

Ein klares Ja der VSSM-Delegierten

Seit wenigen Tagen ist nun das Resultat der Abstimmungen bekannt. Die Delegierten des VSSM haben auf dem schriftlichen Weg der Wiedereinführung des unveränderten GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz (in Kraft ab 1. Januar 2022, mit AVE) und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022 – 2025 mit einem deutlichen Ja-Anteil von je über 98% zugestimmt. Die Gremien der Gewerkschaften Unia und Syna haben ebenfalls beide Vertragswerke genehmigt.

Der Übergangs-GAV gilt ebenfalls ab 1. Januar 2022. Die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat ist auf Frühling 2022 zu erwarten. Dann werden auch die Vollzugs- und Kontrolltätigkeiten wieder aufgenommen.

Einige neue Punkte im GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag gilt für die Jahre 2022 bis 2025 und ist ein Übergangswerk, das den Weg zu einem neu ausgehandelten GAV ab 2026 ebnen soll. Der Übergangs-GAV 2022 bis 2025 beinhaltet gegenüber dem Vorgänger-Dokument einige neue Punkte. So können Betriebe beispielsweise im Einverständnis mit den Arbeitnehmenden den Zeitraum der Nachtarbeit neu auf 22 bis 5 Uhr festlegen. Arbeitnehmer profitieren von angepassten Lohnzahlungen bei Militärdienst und Vaterschaftsurlaub. Neu können auch bis zu 120 Mehrstunden auf das Arbeitszeitkonto der Arbeitnehmenden übertragen werden. Zudem werden die Konventionalstrafen bei Verletzungen des GAV erhöht. Um 1% angehoben wurden auch die Mindestlöhne für gelernte Berufsleute EFZ.

Keine Zusatzbeiträge werden erhoben

Erfreut werden auch die VSSM-Mitgliedsbetriebe reagieren. Mit der Wiedereinführung des GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022 – 2025 werden nämlich die von den Delegierten im Juni 2021 als Folge des vertragslosen Zustandes beschlossenen Zusatzbeiträge «Sonderbeitrag VSSM» und «MAEK Plus» ab dem Jahr 2022 hinfällig.

Wieder möglich sind dank dem GAV stattdessen die ZPK-Rückerstattungen für absolvierte Weiterbildungen. Gemeinsam mit der Unterstützung von MAEK (VSSM) sowie von Bund und Kantonen werden 75 bis 100% der Weiterbildungskosten rückvergütet.

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