ZPK-Rückvergütungen
Die ZPK (Zentrale Paritätische Kommission Schreinergewerbe) unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Schreinergewerbe. Über den Weiterbildungsfonds werden Beiträge an Lehrgänge und Seminare ausgerichtet.
Die ZPK (Zentrale Paritätische Kommission Schreinergewerbe) unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Schreinergewerbe. Über den Weiterbildungsfonds werden Beiträge an Lehrgänge und Seminare ausgerichtet.
Arbeitnehmende im Schreinergewerbe, ...
Auch Lehrabgänger sowie arbeitslose Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen haben.
Teilnahme an von der ZPK anerkannten Lehrgängen oder Seminaren.
Pro Person können insgesamt bis maximal CHF 19’200.– an Weiterbildungsleistungen bezogen werden.
Die Höhe der ZPK-Rückvergütung für Weiterbildungen an der HF Bürgenstock ist den Detailausschreibungen der jeweiligen Weiterbildung zu entnehmen.
Teilnehmende in Seminaren und Zertifikatslehrgängen erhalten die Antragsformulare jeweils am letzten Kurstag. Teilnehmende in Diplomlehrgängen können das Formular gemäss der vorgegebenen Anzahl Raten, terminiert und freigegeben durch die HFB, auf der internen Lernplattform herunterladen.
Die Rückvergütungen werden somit im Nachgang zu den Rechnungsstellungen in Raten ausbezahlt.
Hast du Fragen oder Unklarheiten bezüglich der ZPK-Rückvergütungen? Kontaktiere uns ungeniert. Wir unterstützen dich gerne.