ZPK-Rückvergütungen

Die ZPK (Zentrale Paritätische Kommission Schreinergewerbe) unterstützt die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmenden im Schreinergewerbe. Über den Weiterbildungsfonds werden Beiträge an Lehrgänge und Seminare ausgerichtet. 

Wer wird unterstützt?

Arbeitnehmende im Schreinergewerbe, ...

  • die dem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt sind
  • und für welche mindestens 6 Monate vor Kursbeginn sowie während der Weiterbildung die ordentlichen Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge abgerechnet wurden.


Auch Lehrabgänger sowie arbeitslose Personen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen haben.

Was wird unterstützt?

Teilnahme an von der ZPK anerkannten Lehrgängen oder Seminaren.

Pro Person können insgesamt bis maximal CHF 19’200.– an Weiterbildungsleistungen bezogen werden.

Die Höhe der ZPK-Rückvergütung für Weiterbildungen an der HF Bürgenstock ist den Detailausschreibungen der jeweiligen Weiterbildung zu entnehmen.

Wie beantrage ich die Rückvergütungen und wann werden sie ausbezahlt?

Teilnehmende in Seminaren und Zertifikatslehrgängen erhalten die Antragsformulare jeweils am letzten Kurstag. Teilnehmende in Diplomlehrgängen können das Formular gemäss der vorgegebenen Anzahl Raten, terminiert und freigegeben durch die HFB, auf der internen Lernplattform herunterladen.

Die Rückvergütungen werden somit im Nachgang zu den Rechnungsstellungen in Raten ausbezahlt.

Fragen / Unklarheiten

Hast du Fragen oder Unklarheiten bezüglich der ZPK-Rückvergütungen? Kontaktiere uns ungeniert. Wir unterstützen dich gerne. 

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