ZPK-Rückvergütungen

Die Zentrale Paritätische Berufskommission ZPK regelt die Weiterbildungsleistungen im Schreinergewerbe. Dank dem Übergangs-GAV 2022-2025 ist die Finanzierung deiner Weiterbildung gesichert.

Seit dem 1. Januar 2022 hat die Schreinerbranche wieder einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Die Delegierten des VSSM sowie Unia und Syna haben der Wiedereinführung des GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022 – 2025 zugestimmt.

Damit können ab 2022 wieder Rückvergütungen durch die ZPK für absolvierte Weiterbildungen ausbezahlt werden. Mitarbeitende der VSSM-Verbandsmitglieder erhalten für ihre Seminarteilnahme bzw. für die Diplomlehrgänge in Kombination mit Rückerstattungen durch die MAEK sowie den Bundes- und Kantonssubventionen bis zu 75 bis 100% ihrer Ausbildungszulagen zurückerstattet.

Unser Kurs-Kostenrechner gibt für die einzelnen Weiterbildungsangebote Auskunft über die Höhe der Rückerstattungen. Der Rechner wird aktualisiert, sobald die Details aus dem GAV bzw. für die ZPK-Rückerstattungen bekannt sind.

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