Finanzierung deiner Weiterbildung auch ohne GAV

Unterricht in einer Diplomlehrgangsklasse an der HF Bürgenstock (Archivbild: Thierry Burgherr).

Die Schreinerbranche steht seit dem 1. Januar 2021 ohne Gesamtarbeitsvertrag (GAV) da. Davon direkt betroffen ist die Finanzierung der Weiterbildungen, da die bisherigen Rückvergütungen der Zentralen Paritätischen Berufskommission ZPK wegfallen.

Trotz dreijähriger Verhandlungszeit ist eine gemeinsame Lösung zugunsten eines neuen Gesamtarbeitsvertrags für das Schreinergewerbe (GAV) gescheitert. Die Gewerkschaften haben kurz vor Jahresende auch die letzte Chance für einen Übergangs-GAV für das Jahr 2021 zerschlagen, der vertragslose Zustand ist damit per 1. Januar 2021 Tatsache geworden. Direkt davon betroffen ist die Finanzierung der Weiterbildungen, da die bisherigen Leistungen der Zentralen Paritätischen Berufskommission ZPK wegfallen. Der VSSM ist bestrebt, seinen Mitgliedsbetrieben und deren Mitarbeitenden auch ohne GAV optimale Rahmenbedingungen bieten zu können.

Übergangs- und Anschlusslösung

Der VSSM hat darauf reagiert und für alle Mitarbeitenden von Mitgliedsbetrieben des VSSM, welche der Militär- und Ausbildungsentschädigungskasse MAEK angeschlossen sind, übernimmt der MAEK-Reservefond die wegfallenden ZPK-Rückvergütungen bis Ende 2021, ohne dass dabei zusätzliche Beiträge für die Mitgliedsbetriebe in Rechnung gestellt werden.

Weiter erarbeitet der VSSM für 2022 eine Anschlusslösung, damit Weiterbildungsteilnehmende, und somit die zukünftigen Schreinerfachkräfte, auch ab dem 01.01.2022 weiterhin von optimalen Leistungen profiteren können. Diese soll die bestehenden Instrumente von MAEK sowie der Bundes- und Kantonssubventionen wirkungsvoll ergänzen. So will der VSSM ein zukunftsweisendes Statement zugunsten einer starken und kompetitiven Schreinerbranche mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeitenden setzen.

An alle Mitarbeitende der VSSM-Mitgliedsbetriebe

Der VSSM ist bestrebt, auch ohne GAV optimale Rahmenbedingungen bieten zu können. Das heisst für dich:

  • Die Rückvergütung deiner Weiterbildungskosten ist weiterhin gewährleistet.
  • Sowohl für deine bereits laufende Weiterbildung als auch für die Ausbildungen mit Start 2021 sind die Rückvergütungen gesichert
  • Für Weiterbildungen im Jahr 2022 erarbeitet der VSSM derzeit eine Anschlusslösung, damit du weiterhin von optimalen Leistungen profitieren kannst
  • Weiterhin bekommst du deine Weiterbildung dank der Unterstützung der MAEK sowie von Bund und Kantonen 75 bis 100% der Kurskosten zurückerstattet: Weiterbildung lohnt sich!


Informationsflyer Weiterbildungsfinanzierung

Übersicht Rückvergütungen

Unsere Seminare und Diplomausbildungen werden von verschiedenen Seiten finanziell unterstützt. Wir informieren dich unter folgendem Link über die Einzelheiten der Subventionen und Rückvergütungen.

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