Digitaler Unterricht bis 26. April 2020

Kursleiter Stefan Portmann (rechts) eröffnet am Dienstag zusammen mit Referent Armin Schmid ein neues Zeitalter an der HF Bürgenstock.

Der Bundesrat hat am Montag, 16. März 2020 die «ausserordentliche Lage» erklärt und die Massnahmen verschärft. Diese gelten bis mindestens 26. April 2020.

Olivia Feer

Autor/in:
Olivia Feer

Aktualisiert am 9. April 2020

Daher führt die HF Bürgenstock ab sofort bis vorläufig 26. April 2020 den Unterricht in den Diplomlehrgängen soweit als möglich als interaktiven Fernunterricht weiter. Der digitale Unterricht ist heute erfolgreich gestartet. Erste Rückmeldungen von Studierenden sind positiv und bestärken uns, im Bestreben künftig digitale Angebote auszubauen.

Bei den Seminaren klären wir momentan ab, inwiefern diese ebenfalls über digitale Kanäle möglich sind. Wir informieren die betroffenen Teilnehmenden und Referenten/Referentinnen in regelmässigen Abständen per E-Mail über die Art und Weise der Durchführung der gebuchten Weiterbildungsgefässe.

Die genannten Massnahmen der HF Bürgenstock gelten vorläufig bis zum 26. April 2020 bzw. werden laufend den aktuell gültigen Bestimmungen des Bundes angepasst.

Die per 16. März 2020 gültige «COVID-Verordnung 2» und die dazugehörigen Erläuterungen (Stand 17. März 2020, 08.00 Uhr) erlauben die Durchführung von Lehrveranstaltungen via Internet. Aus diesem Grund müssen die Institutionen auch nicht geschlossen werden. Präsenzveranstaltungen sind allerdings verboten. Eine Ausnahme bilden bereits angesetzte Prüfungen. Diese dürfen durchgeführt werden, wenn entsprechende Schutzmassnahmen getroffen werden (Hygiene und Abstand halten). Auch hierzu erhalten die betroffenen Teilnehmenden zeitgerecht die nötigen Informationen.

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