Hinweis zum Steuerabzug

Die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungsauslagen können bis zu einem Maximalbetrag von 12’000 Franken jährlich von den Steuern in Abzug gebracht werden.

Einzig im Kanton Basel-Stadt liegt der Abzug bei 18’000 Franken deutlich höher, und im Tessin liegt der Betrag mit 10’000 Franken (Kantonssteuern) etwas unterhalb der Limite des Bundes. Alle Ausbildungskosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, müssen seit neuestem nicht mehr als Einkommen versteuert werden.

Wichtig

Die Rückvergütungen des Bundes (Bundesbeiträge) in der Höhe von CHF 9'500.- bzw. CHF 10'500.- unterliegen vollumfänglich der Einkommenssteuer.

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