Philipp Heidelberger, SchreinerZeitung - Juni 2018
Zahlreiche E-Mails und Pop-Ups mit Hinweisen, Formularen sowie Aufforderungen zur Bestätigung von Datenschutzrichtlinien haben Internetnutzer in den vergangenen Tagen und Wochen erhalten. Der Grund dafür ist die am 25. Mai in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU. Ziel der neuen Bestimmungen ist, die Kontrolle der Bürgerinnen und Bürger über ihre Personendaten zu verbessern, die Unternehmen stärker zur Verantwortung zu ziehen, Meldepflichten abzubauen und die Rolle der Datenschutzbehörden zu stärken.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Schweizer Unternehmen müssen sich an die DSGVO halten, wenn sie personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, die sich in der EU befinden, und falls die Verarbeitung dazu dient:
- Diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten (gegen Bezahlung oder unentgeltlich), oder
- Das Verhalten dieser Personen zu verfolgen, sofern dieses Verhalten in den Mitgliedstaaten der EU erfolgt
Was muss man tun?
Unternehmen, die von der neuen EU-Verordnung betroffen sind, müssen folgende Pflichten erfüllen:
- Informieren und die Einwilligung der Person einholen, deren Daten verarbeitet werden
- Datenschutz durch technische Ausgestaltung und entsprechende Einstellungen garantieren
- Einen Vertreter für die Aufsichtsbehörden in der EU benennen
- Unternehmen mit mehr als 250 MA müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten erstellen
- Verletzungen des Datenschutzes an die Aufsichtsbehörde melden
- Eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
Für die Zukunft gerüstet
Wichtig ist auch zu wissen, dass ein Schweizer Pendant zur DSGVO, ein neues Bundesgesetz über den Datenschutz, ausgearbeitet wird. Firmen, die sich schon auf die DSGVO eingestellt haben dürften bei deren Umsetzung eine erhebliche Zeitersparnis haben. Zudem wird der Stellenwert des Datenschutzes aufgrund der Digitalisierung ohnehin stetig zunehmen.
Der VSSM und die Höhere Fachschule Bürgenstock haben sich dem Thema ebenfalls angenommen. Weitere Informationen zu allfälligen Hilfsmitteln, Schulungen oder Weiterbildungen folgen zur gegebenen Zeit. Ausführliche Erklärungen und Beispiele sind auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu finden.