Ausbildungsgutschrift für Armee-Kader

Abhängig von Dienstgrad und Ausbildungsdauer wird Armeekadern eine finanzielle Ausbildungsgutschrift gewährt – auch für zivile Aus- oder Weiterbildungen.

Wer wird unterstützt?

Wer sich für eine Laufbahn als höherer Unteroffizier oder Offizier bei der Armee entscheidet, erhält pro erreichte Gradstufe einen Betrag, den er/sie für eine zivile Aus- oder Weiterbildung verwenden kann.

Einen Anspruch auf Gewährung einer Ausbildungsgutschrift für zivile Aus- oder Weiterbildungen haben Milizkader der Armee:

  • welche die Kaderschule und den praktischen Dienst für die Ausbildung zum höheren Unteroffizier oder zum Offizier bis Stufe Stäbe der Truppenkörper (militärische Weiterausbildung) erfolgreich absolviert haben;
  • die militärische Weiterausbildung für den entsprechenden Grad frühestens per 1. Juli 2017 begonnen sowie am 31. Dezember 2017 noch nicht abgeschlossen haben.
     

Was wird unterstützt?

Die Ausbildungsgutschrift kann u.a. für Aus- oder Weiterbildungen die an einer eidgenössisch oder kantonal anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen und die zu einem eidgenössisch oder kantonal anerkannten Abschluss führen, bezogen werden.

Wie beantrage ich die Beiträge?

Wichtig: Die Rechnung muss auf den Teilnehmer / die Teilnehmerin ausgestellt und von ihm / ihr bezahlt werden.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular findest du auf der Webseite der Armee.

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